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   BFH, 22.11.2001 - V R 62/00   

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https://dejure.org/2001,12055
BFH, 22.11.2001 - V R 62/00 (https://dejure.org/2001,12055)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2001 - V R 62/00 (https://dejure.org/2001,12055)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2001 - V R 62/00 (https://dejure.org/2001,12055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Bauaufsichtsbehörde - Baugenehmigung für Erdauffüllungen - Rekultivierungsplan - Gewinnermittlung - Umsatzsteuererklärung - Besteuerung nach Durchschnittssätzen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; UStG 1993 § ... 24; ; UStG 1993 § 24 Abs. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO a.F. § 120 Abs. 2 Satz 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 25; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 25 Abs. 5 Buchst. c; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 25 Abs. 2 5. Gedankenstrich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchschnittsatzbesteuerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 24 J: 1993, UStG § 12 Abs 1 J: 1993
    Erdauffüllungen; Erddeponie; Gewerbebetrieb; Land- und Forstwirtschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hessen, 21.08.2000 - 13 K 5395/96

    Landwirtschaftlicher Nebenbetrieb; Land- und Forstwirtschaft; Erddeponie;

    Auszug aus BFH, 22.11.2001 - V R 62/00
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 535 abgedruckt.
  • BFH, 23.05.1985 - IV R 27/82

    Strittige Einkünfte einer Kiesgrube entweder aus Landwirtschaft und

    Auszug aus BFH, 22.11.2001 - V R 62/00
    Sie beruhen im Wesentlichen auf der Würdigung der im Streitfall festgestellten Tatsachen und weichen insbesondere nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 1985 IV R 27/82 (BFH/NV 1986, 85) ab, wonach unter bestimmten Voraussetzungen "Kippgebühren" zu den Einkünften des Grundeigentümers aus Land- und Forstwirtschaft gehören "können".
  • BFH, 21.08.2006 - IV B 144/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung

    Das FG hat seine Rechtsauffassung mit den BFH-Urteilen vom 22. November 2001 V R 62/00 (BFH/NV 2002, 680) und vom 23. Mai 1985 IV R 27/82 (BFH/NV 1986, 85) begründet.

    Insbesondere fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 680 gestützten Begründung, dass die Ablagerungen über das zur Beseitigung der Bearbeitungserschwernisse gebotene Maß hinaus gingen und dass die Höhe der erzielten Einnahmen im Vergleich zu der landwirtschaftlichen Nutzung von solchem Gewicht war, dass von einem eigenständigen Gewerbebetrieb auszugehen war.

  • BFH, 12.11.2019 - V B 44/18

    Zum Begründungerfordernis des § 119 Nr. 6 FGO

    Die ertragsteuerliche Beurteilung eines Sachverhalts ist für die umsatzsteuerrechtliche Bewertung nicht maßgebend (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 15.04.1999 - V R 85/98, BFH/NV 1999, 1389; vom 13.11.1997 - V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169; vom 22.11.2001 - V R 62/00, BFH/NV 2002, 680; BFH-Beschluss vom 11.05.2012 - V B 106/11, BFH/NV 2012, 1339).
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